
Die DEU - Über Trainerentlassungen, Dopingfälle und Parallelstrukturen
Der ganze Umgang mit Alexander König und dem Dopingfall wirft eine Menge Fragen auf.
In der Satzung heißt es zum Präsidium:
Es ist Aufsichts- und Kontrollorgan des operativen Geschäfts und zuständig für die Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Entwurfs des Haushaltsplans. Das Präsidium bestellt einen hauptamtlichen Vorstand, der gem. § 26 BGB gesetzlicher Vertreter ist..
Daraus geht also hervor, dass das Präsidium dem Vorstand übergeordnet ist. Hat der Vorstand nun das Präsidium überhaupt…
In der Satzung heißt es zum Präsidium:
Es ist Aufsichts- und Kontrollorgan des operativen Geschäfts und zuständig für die Genehmigung des vom Vorstand vorgelegten Entwurfs des Haushaltsplans. Das Präsidium bestellt einen hauptamtlichen Vorstand, der gem. § 26 BGB gesetzlicher Vertreter ist..
Daraus geht also hervor, dass das Präsidium dem Vorstand übergeordnet ist. Hat der Vorstand nun das Präsidium überhaupt…
Karl-Heinz Krebs